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Nice to Know

Dein erster Behandlungstermin

wir freuen uns, dass Du dich für unsere Physiotherapiepraxis entschieden hast.
Damit der Ablauf für Dich reibungslos verläuft, bitten wir Dich um Deine Mithilfe.

Terminvereinbarungen sind dringend notwendig.

Dafür ruf einfach unter 0176 637 95 377  an oder nutze unser Kontaktformular. Derzeit ist unsere Rezeption nicht besetzt, weshalb es nicht möglich ist ohne Termin vorbei zu schauen. 

Wenn Du außerhalb unserer Geschäftszeiten anrufst oder wir uns gerade in einer Behandlung befinden, sprich bitte auf den Anrufbeantworter. Wir hören immer jede Nachricht ab und rufen Dich schnellstmöglich, im Zeitraum von 24 Stunden, zurück.

Terminabsagen

Da unsere Patient:innen feste Behandlungstermine erhalten, sind die Wartezeiten auf ein Minimum reduziert. Wir bitten Dich deshalb darum, dass eine Absage nur in dringenden Fällen, spätestens jedoch 24 Std. vor dem Behandlungstermin erfolgen sollte. Wir nutzen WhatsApp auf unserem Praxistelefon - eine kurze Info reicht hier auch aus. Die freiwerdenden Termine können dann an Akutpatient:innen vergeben werden.

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Für Deinen ersten Termin bring bitte folgendes mit:

Deine Heilmittelverordnung (Rezept)

  • Deinen Befreiungsausweis (bei Befreiung von Zuzahlungen)

  • Deinen Terminplaner

  • Arztberichte, Röntgen / MRT-Aufnahmen


Bitte komm rechtzeitig zu Deinen Behandlungen, um einen optimalen Ablauf sicherzustellen.
Ein verzögerter Behandlungsbeginn kann aufgrund unseres engen Zeitplanes nicht nachgeholt werden.
Bitte vereinbare Deine weiterführenden Termine frühstmöglich, um eine Terminkonstanz zu gewährleisten.

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INFORMATIONEN FÜR GESETZLICH VERSICHERTE PATIENT:INNEN: 

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Unsere Physiotherapiepraxis in Bad Hönningen ist für alle gesetzlichen Krankenkassen zugelassen, dementsprechend behandeln wir alle gesetzlich versicherten Patienten mit einem gültigen Rezept für Physiotherapie.

Rezeptgebühr (Eigenbeteiligung)

Im Auftrag der Krankenkassen müssen wir für jedes Rezept eine Zuzahlung / Rezeptgebühr einnehmen, da die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer Heilmittelverordnung nicht komplett übernehmen.

Die Zuzahlung errechnet sich wie folgt:

  10,00 Euro pro Verordnung
  + 10% des gesamten Behandlungspreises

Wir bitten Dich, die Rezeptgebühr bei Deiner ersten Behandlung zu bezahlen.

Solltest Du von der Zuzahlungspflicht befreit sein, bring Deine Befreiungskarte mit.

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INFORMATIONEN FÜR PRIVATPATIENT:INNEN:

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Zu Beginn der Physiotherapie vereinbaren wir das Honorar mittels Behandlungsvertrag.

Die Höhe der von Dir zu entrichtenden Vergütung für die Behandlung ist Bestandteil des Behandlungsvertrages und unabhängig von der Höhe der Kostenerstattung durch Deine private Krankenversicherung zu zahlen.

Du solltest vor Behandlungsbeginn Kontakt zu Deiner Krankenkasse aufnehmen, um den Kostenrahmen und eine eventuelle Eigenbeteiligung abzuklären. Diese ist abhängig von Deinem vereinbarten Tarif.

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Zusatzleistungen

Wenn Du den Wunsch hast Dein Rezept durch zusätzliche Leistungen (längere Behandlungszeiten, Fango, Heiße Rolle, Rotlicht) zu ergänzen, sprich uns an.

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Telefon

0176 637 95 377

E-Mail-Adresse

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